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Hausordnung

  1. Das Veranstaltungsgelände ist ein Privatgelände. Eigentümer ist die Multiversum Schwechat Eigentums GmbH, Möhringgasse 2-4, 2320 Schwechat. Sie übt neben dem jeweiligen Veranstalter das Hausrecht aus.
  1. Den Anweisungen des Veranstaltungs- und Hauspersonals ist Folge zu leisten.
  1. Besucher dürfen das Gelände einschließlich der Gebäude (ausgenommen Verwaltung) nur mit einer Gültigen Eintrittskarte betreten. Der Preis der Eintrittskarte ist nicht Verhandelbar. Alle übrigen Personen benötigen einen Ausweis. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die Eintrittskarte oder den Ausweis bestimmten Zeiten und Bereiche gestattet. Ausstellungsstände dürfen nur unter Aufsicht des Standpersonals betreten werden.
  1. Die Versicherung, der vom Händler / Aussteller mitgebrachten Gegenstände gegen Beschädigung, Einbruch, Diebstahl, Feuer-, Wasser-, Transportschäden obliegt ausschließlich der Verantwortung des Händlers / Ausstellers. Jeder Händler / Aussteller haftet für Schäden, die Dritten oder dem Veranstalter am Stand entstehen.
  1. Der Veranstalter kann für jegliche Schäden, die durch die Benutzung der eigenen Standeinrichtung (inklusive elektronischer Geräte) entstehen, nicht haftbar gemacht werden.
  1. Bei Verstößen gegen die Hausordnung, absichtliches Stören, behindern oder bei unangemessen Verhalten auf der Veranstaltung hat der Veranstalter das Recht die Person von der Veranstaltung auszuschließen sowie ein Hausverbot auszusprechen. Ein Recht auf Rückerstattung der Eintrittsgebühr besteht nicht.
  1. Das Mitbringen von Alkohol, Drogen und potenziell gefährlichen Gegenständen ist verboten.
  1. Eine Ausnahme vom Alkoholverbot stellt die Bar sowie die Abendveranstaltung dar: Dort ist ein Konsum des dort ausgeschenkten Alkohols in Maßen erlaubt, Alkohol aus anderen Quellen bleibt aber auch dort verboten.
  1. Der Zutritt mit vollen Bechern, ist untersagt und werden beim Eingang abgenommen.
  1. Personen, die unter übermäßigen Alkoholeinfluss oder Rauschmitteleinfuss stehen, werden vom Gelände verwiesen.
  1. In den Gebäuden herrscht absolutes Rauchverbot (auch für E-Zigaretten, Vapes, etc.)
  1. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten Treppenhäuser sind keine Sitzbänke.
  1. Hunde und andere Tiere dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden. Assistenztiere mit Zertifikat (muss vorgelegt werden) sind davon ausgenommen.
  1. Die für Besucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen das Bekleben der Wände ist untersagt. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten oder in Betrieb gesetzt werden. Bei Schäden muss der Verursacher aufkommen.
  1. Wer die KokoroKon betritt, ist damit einverstanden, dass eventuell Fotos oder Videos von ihm vom Veranstalter für die Darstellung von Impressionen kostenfrei genutzt werden.
  1. Das Filmen von Interviews, Reactions etc. ist neben der ausdrücklichen Zustimmung der Gefilmten nur mit der Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Abwertender Content ist absolut verboten. Sollte Content ohne Zustimmung des Veranstalters veröffentlicht werden, behält sich dieser vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
  1. Das Fotografieren von anderen Personen (speziell potenziell problematische Fotos wie z.B. Pantyshots etc.) ist nur mit Zustimmung dieser Person erlaubt. Sollte jemand bezüglich solchen Fotos ohne Zustimmung gemeldet werden, wird er von der Aufsicht oder dem Veranstalter aufgefordert, sein Handy/Kamera/etc. vorzuweisen, um eine Anschuldigung zu widerlegen. Sollte sich der Verdacht bestätigen oder die Durchsicht verweigert werden führt dies ggf. zu einem Ausschluss der Veranstaltung und einer Anzeige bei der Polizei.
  1. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes (Ladezone) mit Fahrzeugen ist nur für die Zeit des Be- und Entladen zulässig es muss zu jederzeit eine Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge gewährleistet sein. Die Benutzung von Fahrzeugen innerhalb vom Gebäude ist nicht gestattet. Dazu zählen auch: Roller, Skateboards, E-Scooter u.a.
  1. Das Parken in der Ladezone ist verboten ausgenommen mit einer gültigen HaYuKo Parkkarte die gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe aufliegen muss.
  1. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen auf das Veranstaltungsgelände untersagt sein. Aus Sicherheitsgründen können auch Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden.
  1. Waffen und Pyrotechnik dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden. Dies gilt auch für waffenähnliche Stoffe wie z.B. Pfefferspray und Reizgas. andere Reizgase. Weitere Informationen findest du in den Waffenregeln der KokoroKon.
  1. Das öffentliche Zurschaustellen von Abzeichen, Uniformen oder Uniformteilen verbotener Organisationen ist verboten. Als Abzeichen gelten auch Symbole, Kennzeichen und Embleme. Verboten sind auch solche Symbole, die „auf Grund ihrer Ähnlichkeit oder ihrer offenkundigen Zweckbestimmung“ als Ersatz originaler Symbole gebraucht werden. Damit erstreckt sich das Verbot nicht nur auf offensichtlich verbotene Zeichen wie Hakenkreuze, sondern auch auf solche, die diese nur andeuten oder nachahmen, wie etwa Hakenkreuze mit Auslassungen oder andere entsprechende Zeichen mit sonstigen Ergänzungen. Auch Symbole, die nicht der Ideologie folgen, jedoch ähnlich aufgefasst werden können (z.B. umgekehrte Hakenkreuze in Tokyo Revengers) sind aufgrund der Verwechslungsgefahr auf der KokoroKon nicht erlaubt. Weitere Infos siehe: Abzeichengesetz 1960 iVm. Verbotsgesetz 1947.
  1. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen.
  1. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen oder Gebäuden und deren Räumung vom Veranstalter oder Hausverwaltung angeordnet werden. Die Personen, die sich dort aufhalten, haben den Aufforderungen zu folgen.
  1. Das Verteilen und Auflegen von Flyern und Werbung, Verkauf von Waren sowie Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken sind nur nach Absprache mit den zuständigen Organisatoren gestatten.
  1. Fundsachen sind bei der Garderobe abzugeben. Diese können sechs Monate lang abgeholt werden (info@hayuko.at).
  1. Cosplays dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Brüste, Intimbereich und Po müssen ausreichend bedeckt sein. Dies gilt auch für den 18+ Bereich.
  1. Free Hugs Schilder sind auf der KokoroKon bedingt erlaubt. Aufgrund von Covid-19 sowie von „personal boundries“ ist es allerdings nicht erwünscht, andere Besucher zu nötigen, denjenigen zu umarmen. Sollten diesbezüglich Meldungen an den Veranstalter getragen werden, steht es diesem frei, ein Hausverbot auszusprechen. Freiwillige Umarmungen sind ok, aber bitte rennt nicht auf Fremde zu, um sie zu umarmen!

Altershinweise

  • Kinder bis einschließlich 10 Jahre haben freien Eintritt. Ein entsprechender Altersnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Die Abendveranstaltung (Cosplay Ball, Konzert, Afterparty) sind nur für Besucher ab 16 Jahren zugänglich.
  • Auf dem gesamten Gelände herrscht Ausweispflicht. Das Personal behält sich das Recht vor, auf Verdacht Ausweiskontrollen durchzuführen.

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