Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aussteller 18+ Area

Ausstattung:

  • Es werden Tische inkl. Bänke vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Pro Tisch werden vom Veranstalter eine Bank sowie ein Ticket zur Verfügung gestellt. Sämtliches verwendetes Mobiliar inklusive Tischen und Stühlen muss innerhalb der vom Veranstalter markierten Händlerfläche während der Veranstaltung platziert bleiben.

Allgemeine Standinformationen:

  • Es ist nicht gestattet sich als Aussteller gleichzeitig in anderen Bereichen wie z.b. Artist Alley, Cosplay Village etc. anzumelden, sollte dies der Fall sein wird deine Anmeldung umgehend ausgeschlossen.
  • Ein Abbau vor Beendigung der offiziellen Veranstaltungslaufzeiten ist nicht gestattet.
  • Sollte ein Stand nach Beendigung der vorgegebenen Abbauzeit noch nicht geräumt sein, behält sich der Veranstalter vor, den Stand auf Kosten des Ausstellers/Händlers zu räumen.
  • Der Veranstalter haftet weder für Schäden durch Dritte noch bei Diebstahl der Waren.
  • Die Platzierung von Ware und/oder Werbemitteln außerhalb des Standbereichs ist nicht gestattet und kann zu extra Kosten bzw. im Wiederholungsfall zum Ausschluss führen.
  • Der Stand darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters an andere weitergegeben oder vermietet werden!
  • Wände dürfen nicht beklebt oder anderweitig beschädigt werden.
  • Den Ausstellern und Händlern werden zur Entsorgung des (in ihrem Bereich auf der Veranstaltung entstehenden) Mülls herangezogen.
  • Die Standeinrichtung ist nach Veranstaltungsende in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
  • Wiederherstellung und Neubeschaffung von beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Einrichtungsgegenständen erfolgen nur durch den Veranstalter und auf Kosten des Ausstellers/Händlers. Insbesondere auf Klebebandrückstände an den Tischen ist zu achten.
  • Die Standfläche darf während der Veranstaltung nicht verändert (z.B. erweitert) werden. Bei Zuwiderhandlung Gebühren erhoben werden.
  • Stromanschluss: Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden, die durch die Benutzung der Strom-Anschlüsse am Veranstaltungsort entstehen.
  • Sollten Verlängerungskabel oder Verteilersteckdosen ausgeliehen werden müssen diese am Ende der Veranstaltung zurückgebracht werden, ansonsten Gebühren anfallen.
  • Werbemaßnahmen (bspw. Flyern) sind am eigenen Stand uneingeschränkt (im Rahmen des ordentlichen Conbetriebes), in den Veranstaltungsräumlichkeiten nur in Absprache mit dem Veranstalter zulässig.
  • Der Aussteller hat nach dem Ende der Veranstaltung, die von ihm verwendete Fläche besenrein zu verlassen. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine allfällig erforderliche Reinigung in Rechnung zu stellen.
  • Sonderwünsche und Anfragen (z.b. Sitznachbarwünsche) müssen ausnahmslos SCHRIFTLICH erfolgen!
  • Aussteller müssen grundsätzlich volljährig und geschäftsfähig sein. Ein Gewerbeschein ist für die Teilnahme an der Veranstaltung als Aussteller Pflicht. Für Fanstände gelten gesonderte Regeln.
  • Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • Der Abschluss des Vertrages begründet für den Aussteller/Händler keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes, jedoch werden seine Wünsche berücksichtigt.
  • Wird vor Ort ein Chip für den Lastenlift benötigt ist dieser gegen eine Gebühr von 50€ beim Infostand zu holen, wird der Chip am Ende der Veranstaltung zurück gebracht erhält der Händler den Einsatz wieder zurück.
  • Der Tausch von Ständen zwischen den zugelassenen Ausstellern/Händlern untereinander bedarf der vorherigen Einwilligung des Veranstalters.
  • Vom Veranstalter gemietete Standflächen dürfen nicht unter- oder weitervermietet werden.

Rücktritt/Nichtteilnahme:

  • Bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann der Veranstalter der Auflösung des Vertragsverhältnisses zustimmen, sofern der freigewordene Platz noch anderweitig vermietet werden kann. In diesem Fall hat der Aussteller 50% der Standmiete als Stornogebühr zu bezahlen.
  • Ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder wenn der Veranstalter des Vertragsauflösung nicht zustimmt, hat der Aussteller die gesamte Standmiete und den Werbekostenbeitrag als Stornogebühr zu entrichten.
  • Die Stornogebühr stellt einen pauschalisierten Schadenersatz dar, auf dessen Minderung verzichtet wird. Einen vom Aussteller beigebrachten Ersatzmieter muss der Veranstalter nicht akzeptieren.
  • Kann der Stand wegen unvorhergesehener Ereignisse seitens des Ausstellers/Händlers nicht belegt werden, ist der Veranstalter umgehend zu informieren.
  • Die Stände, die am ersten Veranstaltungstag um 12:00 Uhr nicht belegt sind, können vom Veranstalter anderweitig vergeben werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Standmiete wird ausgeschlossen.

Zum Verkauf angebotene Produkte:

  • Die Aussteller müssen bei den angebotenen Produkten selbst die Einhaltung des geltenden Rechts, insbesondere des Jugendschutzes, Rechnungslegungsgesetz und Registrierkassenverordnung achten!
  • Der Verkauf von geöffneten und frischen Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  • Der Verkauf von Waffen und Waffenrepliken ist nicht gestattet.
  • Der Verkauf von nicht lizenzierten Produkten ist verboten. Im Verdachtsfall behält sich der Veranstalter das Recht vor, von Seiten des Händlers einen Herkunftsnachweis respektive eine Lizenzvereinbarung zu verlangen.
  • Der Verkauf von beanstandeten Artikeln kann von Seiten der Veranstalter untersagt werden. Bei wiederholten Verstößen behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Stand räumen zu lassen und ein Standverbot gegen den Händler auszusprechen. Ein ausgeschlossener Händler hat kein Recht auf Rückerstattung jeglicher Kosten.
  • Bei groben Verstößen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Anzeige bei den entsprechenden Behörden zu erstatten.
  • Solltest du bei dem zum Verkauf angebotenen Produkten etwas anderes als oben angeführte Produkte verkaufen, ist der Veranstalter berechtigt die Ware vor Ort auszuschließen.
  • Sofern nicht mit dem Veranstalter anderweitig vertraglich vereinbart, ist der Verkauf von Eintrittskarten anderer Veranstaltungen jeglicher Art untersagt. Ebenfalls untersagt ist der Verkauf von Al Art Produkten.

Jugendschutz:

  • Es ist zu beachten, dass viele der Veranstaltungsbesucher minderjährig sind, daher dürfen nicht jugendfreie, Gewalt verherrlichende und pornografische Waren ausschließlich in der 18+ Area ausgestellt und verkauft werden.
  • Nicht jugendfreie Waren dürfen auch auf Nachfrage und gegen Alterskontrolle im öffentlichen Bereich nicht herausgegeben werden.
  • Ebenfalls unter ausschließlich im Bereich der 18+ Stände erlaubte Waren fallen Akt motive ohne expliziten sexuellen/erotischen Kontext, sowie Abbildungen, die zwar an den verfänglichsten Regionen bekleidet sind (z.B. Dessous, Bikinis), aber provokative und/oder sexuell anregende Posen einnehmen. Gleiches gilt für Ahegao-Produkte, sowie Figuren, Mangas/Doujinshis, Artbooks und Animes aus dem Genre Yaoi, Yuri, Hentai, Horror, Splatter, Gore und teilweise Ecchi.

Zahlungen:

  • Aussteller müssen die Standkosten, gemäß Anmeldung, spätestens 2 Wochen nach Rechnungserhalt überweisen. Dies muss mittels Banküberweisung erfolgen. Kontoinhaber: Zlatko Hamzic; IBAN: AT192081500042410134; BIC: STSPAT2GXXX; Verwendungszweck: Händlerrnname+ Rechnungsnummer. Eine nicht zeitgemäße Bezahlung wird als Rücktritt von der Anmeldung erachtet.

Haftung und Versicherung:

  • Die Versicherung, der vom Aussteller mitgebrachten Gegenstände gegen Beschädigung, Einbruch, Diebstahl, Feuer- / Wasser- / Transportschäden obliegt ausschließlich der Verantwortung des Händlers. Der Aussteller haftet für Schäden, die Dritten oder dem Veranstalter am Stand entstehen.
  • Der Veranstalter kann für jegliche Schäden, die durch die Benutzung der eigenen Standeinrichtung (inklusive elektronischer Geräte) entstehen, nicht haftbar gemacht werden.

Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen:

  • Wird gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen und trotz Abmahnung durch den Veranstalter fortgesetzt, hat der Veranstalter das Recht den Aussteller mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Ein ausgeschlossener Aussteller hat kein Recht auf Rückerstattung von Kosten. Bei groben Verstößen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Anzeige bei den entsprechenden Behörden zu erstatten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Ausstellern/Partnern und dem Veranstalter ist Graz. Für alle Streitigkeiten, auch mit Auslandsbezug, gilt österreichisches Recht als vereinbart.

Teilnichtigkeitsklausel:

  • Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein/werden oder unvollständig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bedingung wird in diesem Fall dahingehend ausgelegt, dass sie dem ursprünglich verfolgten Zweck am nächsten kommt.

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